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Informationen zum Erbbaurecht / Erbpacht

Was ist Erbbaurecht?

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Das Erbbaurecht bezeichnet das Recht, gegen Zahlung eines jährlich festgelegten Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Gebäude errichten zu können. Die Laufzeit für diesen „Pachtvertrag“ ist auf 99 Jahre festgelegt; unkündbar, jedoch mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Sollte das Erbbaurecht nicht verlängert werden, ist im Falle der Beendigung durch Zeitablauf der Grundstückseigentümer verpflichtet, 2/3 des dann aktuellen Sachwertes abzulösen. Die auf dem Grundstück gebaute Immobilie kann selbstverständlich verkauft, beliehen, vererbt oder verschenkt werden.

Kurz gesagt, Erbbaurecht ist grundstücksgleiches Recht, d. h., Sie sind Eigentümer der Immobilie, das Grundstück ist „gepachtet“.

 

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