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Informationen zum Erbbaurecht / Erbpacht

Wer vergibt Erbbaurecht?

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Die traditionellen Erbbaurechtsgeber (Grundstückseigentümer) sind Kirchen, Kommunen, Versicherungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatliche Eigentümer, Stiftungen und in Bayern häufig Brauereien.
Dies sind Institutionen und Firmen, die historisch bedingt, über großen Grundbesitz verfügen und in langen Zeiträumen planen.

Durch die langfristige „Verpachtung“ der Grundstücke erzielt der Erbbaurechtsgeber solide, dauerhafte Einnahmen, ohne die Eigentumsrechte am Grundstück abgeben zu müssen.   
Sollte während der Laufzeit des Erbbaurechts, also innerhalb der 99 Jahre, der Besitzer des Grundstücks wechseln, hat das für Sie keine Folgen, denn weder eine Kündigung noch eine beliebige Erhöhung des Erbbauzinses sind möglich.

Obwohl bei vielen Immobilienkäufern das Erbbaurecht unbekannt ist, sind solche Objekte in Fachkreisen besonders gefragt. Daher steigt die Nachfrage nach dieser Form des Angebotes.

 

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