Veränderungen in der Höhe des Erbbauzinses orientieren sich in der Regel ausschließlich am Lebenshaltungskostenindex des Statistischen Bundesamtes.
Genaue Regelungen sind immer in einem notariellen Erbbaurechtsvertrag geregelt und dort unbedingt nachzulesen. Grundlage dessen ist das Erbbaurechtsgesetz.
Wenn der Erbbaurechtsvertrag abläuft, dann kann der Vertrag verlängert werden oder der Erbbaurechtsgeber erwirbt die Immobilie zu 2/3 des zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreises.
Ein Haus oder eine Wohnung auf einem Erbbaurechtsgrundstück kann verkauft, verschenkt, vererbt oder beliehen werden.
Ob der Grundstückskauf oder das Erbbaurecht besser ist, ist eine emotionale und eine finanzielle Frage. Die Antwort auf die finanzielle Frage ist: Je nach unterstelltem Zinssatz ist das Erbbaurecht in den ersten 55-70 Jahren wirtschaftlicher als der Grundstückskauf.
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